Besteuerung beim Erwerb einer Immobilie in Andalusien

Besteuerung beim Erwerb einer Immobilie in Andalusien

Posted on 29/06/2018 by in Immobilien in Spanien
Besteuerung beim Erwerb einer Immobilie in Andalusien

Abhängig davon, ob Sie eine neue Immobilie von einem Bauherren oder eine. Wiederverkaufsimmobilie von einer Privatperson kaufen, es müssen eine Reihe von Steuern berücksichtigt werden.

Die Besteuerung variiert von Region zu Region, je nachdem wo sich die Immobilie befindet. In der Region Andalusien ist die Besteuerung wie folgt:

1A. Wiederverkaufsimmobilien

Wenn Sie eine Wiederverkaufimmobilie kaufen, müssen Sie die Transfersteuer (ITP) bezahlen, die derzeit auf 3 verschiedene Preise festgelegt ist:

• 8% bis zu einem Preis von € 400.000

• 9% bis zu 700.000 €

• 10% von 700,00 € aufwärts

* Reduzierte Steuersätze

Für Käufer unter 35 Jahren beträgt die Überlassungssteuer 3,5% bei einem Immobilienwert von weniger als € 130.000, und die erworbene Immobilie ist der reguläre Wohnort.

Für behinderte Käufer beträgt die Überlassungssteuer 3,5%. vorausgesetzt, der Wert der Immobilie beträgt weniger als € 180.000 und die Immobilie ist der reguläre Wohnort. Wenn die Immobilie von einem Immobilienmakler oder einer Firma erworben wird, beträgt die Überlassungssteuer 2%.

1B. Neubau-Immobilien

Wenn Sie eine neue Immobilie oder eine Immobilie im Zuge des Baus von einem Promoter, Bauherren oder gewohnheitsmässigen Händler kaufen, zahlen Sie die Mehrwertsteuer (IVA), die derzeit 10% plus Stempelsteuer von 1,5% beträgt. Beachten Sie, dass die Mehrwertsteuer in der Regel auf jeden Betrag zu zahlen ist, der an den Projektträger, Entwickler oder Händler gezahlt wird. Die Stempelsteuer wird erst nach erfolgter Fertigstellung bei der Registrierung der Kaufurkunde fällig.

* Beim Kauf einer Immobilie mit einer Hypothek wird eine weitere Steuer erhoben, die Stamp Duty 1,5% auf die Hypothekenzahlung genannt wird.

1C. Plusvalia (Steuer auf die Wertsteigerung von Stadtgebieten)

Diese Steuer wird vom Verkäufer bezahlt. Es ist eine lokale Kapitalertragssteuer auf die angenommene Wertsteigerung des Grunds zwischen den Daten der letzten und gegenwärtigen Übertragung. Jedes Rathaus legt seine eigene Berechnungsgrundlage fest, die regelmäßig überprüft wird.

Grundsteuern / Lokale Steuern

Diese Gruppe von Steuern gilt, sobald Sie der Eigentümer der Immobilie sind.

2A. Jährliche Steuern (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)

Dies ist die wichtigste lokale Grundsteuer, die Eigentümer von Immobilien in Spanien betrifft, die jährlich an das Rathaus zu zahlen sind. Die Höhe der Steuer wird unter Bezugnahme auf die "valor catastral" (offizieller Wert der Immobilie) berechnet, die für alle Immobilien in Spanien registriert ist. Der Prozentsatz variiert von Gebiet zu Gebiet.

2B. Müllabfuhr (Basura)

Eine lokale Steuer für die Müllsammlung, die alle sechs Monate an das Rathaus gezahlt wird.

Persönliche spanische Steuer für Ansässige

Eine Person ist steuerlich in Spanien ansässig, wenn sie sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien aufhält.

3A. Einkommensteuer (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas)

Nicht ansässige Personen unterliegen auch der kalkulatorischen Einkommensteuer auf ihr Eigentum in Spanien. Diese Steuer wird auf der Basis von 2% oder 1,1% (abhängig davon, ob der Wert kürzlich revidiert wurde) des "valor catastral" (bewertbaren Wertes) der Immobilie berechnet.

Der Steuersatz für 2017 und 2018 ist wie folgt:

2017

Einwohner in der EU, Norwegen und Island: 19%

Rest der Steuerzahler: 24%

2018

Einwohner in der EU, Norwegen und Island: 19%

Rest der Steuerzahler: 24%

Einkommen- und Vermögenssteuern sind nachträglich zahlbar, zum Beispiel wird die für das Steuerjahr 2016 fällige Steuer 2017 vor dem 31. Dezember bezahlt.

3B. Kapitalertragsteuer (Impuesto sobre Incremento de Patrimonio)

Nicht ansässige Personen zahlen Kapitalertragssteuern auf Gewinne aus dem Verkauf ihrer spanischen Vermögenswerte. Die Steuer basiert auf der Differenz zwischen dem Wert der Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufs und dem Verkaufswert. In der Regel verlangen die Behörden, dass Käufer von nicht ansässigen Verkäufern 3% des Kaufpreises bei der spanischen Steuerbehörde hinterlegen.

Der Steuersatz für 2017 und 2018 betrug 19%

3C. Vermögensteuer (Impuesto sobre Patrimonio)

Nicht ansässige Personen unterliegen ebenfalls der Vermögenssteuer für alle Waren in Spanien, wenn der Wert aller dieser Waren 700.000 Euro übersteigt. Wenn der Wert aller Waren in Spanien 700.000 Euro nicht übersteigt, müssen nicht ansässige Personen keine Steuern für das spanische Vermögen zahlen und müssen kein Steuerformular aussfüllen. Der Steuersatz hängt vom Wert der Waren ab.

Der Erwerb von Immobilien in Spanien ist ein regulierter Prozess und es wird dringend empfohlen, einen guten spanischen Anwalt zu benutzen, der Ihre Sprache spricht. Der Anwalt wird sicherstellen, dass die Immobilie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, frei von jeglichen ausstehenden Schulden ist und dass Ihre Interessen während des gesamten Kaufprozesses bis zum Abschluss der Eigentumsurkunde jederzeit geschützt sind.

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Für eine Schritt-für-Schritt-Übersicht über den Kaufprozess, lesen Sie bitte unseren Leitfaden mit 5 einfachen Schritte zu Ihrer Traumimmobilie in Spanien.

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